Vizebürgermeister als Gratulant
Glückwünsche an die Youngsters Tobias und Paul
Bei seinem Besuch bei Sabine und Martin Krieger in Marhof deponierte Vizebürgermeister Franz Hopfgartner bei den Kindern Tobias und Paul seine besten Wünsche auf eine erfolgreiche Zukunft.
So ganz aktuell waren die Gratulationen nicht, denn Tobias und Paul sind mittlerweile zweieinhalb Jahre bzw. sieben Monate alt. Der Besuch von Vizebürgermeister Franz Hopfgartner, Sprecher der Liste Alternative für Stainz, wurde von den Eltern Sabine (36) und Martin Krieger (41) aber dennoch
mit Freude aufgenommen. Zum einen, weil man sich als Elternteil immer über eine Anerkennung der eigenen Kinder freut, zum anderen aber wohl auch wegen der gemeinsamen beruflichen Vergangenheit der beiden Männer im Bankensektor von Raiffeisen. „Das Familienleben ist bei zwei Kindern doch etwas turbulenter“, betonte Hopfgartner, dass sich Tobias und Paul in einer gut funktionierenden Familie wohl fühlen können. Er wünschte besonders den beiden Kleinen eine gute Zukunft und überreichte einen Blumenstrauß respektive einen Schilcherlandgeschenkskorb. „Es ist schön“, merkte er an, „dass ihr Stainz als
euren Lebensmittelpunkt ausgesucht habt.“
Blick in das Lebensbuch
Nach Marhof übersiedelt sind Sabine und Martin Krieger, nachdem sie 2020 geheiratet haben, im Jahr 2021. Sohn Tobias war da schon mit dabei, Paul folgte im heurigen Jahr. Sabine Krieger, geborene Gissinger, legte im zweiten Bildungsweg die Matura ab und bildete sich in der Folge an der Pädagogischen Hochschule Graz zum Master of Education (MEd) aus. Ihre erste Stelle hatte die Volksschullehrerin in Leibnitz, vor ihrer Karenzzeit unterrichtete sie in Wildbach und Trahütten. Die berufliche Heimat von Martin Krieger im Raiffeisen-Bankensektor wurde schon erwähnt. Er stieg 2004 in Deutschlandsberg ein, aktuell ist der diplomierte Firmenberater Leiter der Filiale Bad Schwanberg mit dem Kompetenzschwerpunkt Wertpapiere. Und die beiden Kleinen? Sie verstehen einander schlichtweg prächtig und genießen in vollen Zügen die elterliche Fürsorge.
Quelle: Gerhard Langmann